Eine der ersten Amtshandlungen des 1934 gerade eingesetzten Bramfelder Bürgermeisters war es, sich Gedanken über ein Dienstsiegel zu machen. Aus einer handschriftlichen Skizze, die dankenswerter Weise zu den Gemeindeakten genommen wurde, kann man ersehen, daß ihm wesentlich war, den Bürgermeistertitel im Wappen zu verewigen. Hans Richter war von den örtlichen Nazis aus Bad Oldesloe herbeigelobt worden, wo er als Kreisamtsleiter der N.S.V. (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) tätig war. Richter war 1898 in Bad Oldesloe geboren, besuchte die Berufsschule und trat 1919 in die Oldesloer Stadtverwaltung ein. 1930 trat er der NSDAP bei. Am 14.5.1934 wurde er vom Landrat in Wandsbek als kommissarischer Gemeindevorsteher bestellt, am 9.3.1935 als besoldeter Gemeindeschulze eingeführt. Das Amt in Bramfeld erhielt er nicht ohne Reibungen. Ein Teil der Bramfelder NSDAP-Mitglieder lehnten ihn ab und warfen ihm vor, er könne mit der Bevölkerung nicht umgehen. Aus Akten, die uns vorliegen, kann man bestätigen, daß Richter oft selbstherrlich und machtberauscht versuchte, seine Position durchzusetzen. Einem Tätigkeitsbericht des damaligen Landrats kann man des weiteren entnehmen, daß Richter zielstrebig das Problem der Gemeindeschulden in Angriff genommen und aus arbeitslosen KPD-Mitgliedern eine „brauchbare Arbeitskolonne“ gemacht habe. Mit Unterstützung der NSDAP-Funktionäre Meier und Eggers konnte Richter sich schließlich in Bramfeld als Gemeindeschulze durchsetzen. Bei einem Streit der beiden NSDAP-Fraktionen ging es – wie so häufig in solchen Fällen – um Vetternwirtschaft und Filz. 1936 wird das bis heute gültige Wappen – der dreiarmige Ginsterbusch- verliehen. Die weitere Geschichte der Geburt des Bramfelder Wappens konnten wir einer Akte des Staatsarchivs entnehmen:
– Richter entwarf Wappen und wandte sich gleichzeitig an den Landrat zwecks Verleihung des Wappenrechtes. Dieser forderte ihn auf, sich bezüglich der Gestaltung eines Wappens im Staatsarchiv Kiel beraten zu lassen – Die Kieler Experten verwarfen Richters Vorstellungen und bestanden auf einem „redenden“ Wappen“, das dem Ortsnamen bildlich Ausdruck verleihen sollte. Das hieß für Bramfeld, das Wort bram = Ginster im Wappen darzustellen. – Richter wollte lieber etwas Völkisches, zum Beispiel „Spaten und Ähre“, um die Verbundenheit „Mensch und Scholle“ zu unterstreichen oder die alten Runenzeichen der Vorfahren, die sogenannten Hausmarken, die gerade von Pastor Seeler erforscht wurden. Entsprechende Entwürfe wurden 1935 angefertigt. – Die Experten blieben aber hart. Sie bestanden auf dem redenden Wappen und der Beschränkung auf ein Motiv. – Die Entwürfe wurden noch einmal geändert. Der Lieblingsentwurf der Gemeinde (Hausmarke und Eichel, Entwurf Nr. 7) wurde abgelehnt und endgültig das Ginstermotiv erkoren. – Am 28.1.1936 verlieh der Oberpräsident von Schleswig-Holstein der Gemeinde Bramfeld ihr Wappen: Drei Ginsterzweige auf silbernem Grund. In einer Stellungnahme von 1937 erläuterte Richter das endgültige Wappen: „Der Ortsname Bramfeld wies darauf hin, daß der Bram, sonst auch Ginster genannt, der Gemeinde den Namen gegeben hat. Da war es eine Selbstverständlichkeit, daß man die Ginsterpflanze oder -blüte mit in das Wappen einbeziehen mußte. (…) Das Wappen zeigt einen gedrungenen Schild mit dem, die kämpferische Natur der Schleswig-Holsteiner kennzeichnenden, Nesselblatt, d.h. dem stilisierten kampfzerhauenen Schildrand, das seinerseits wieder in der Mitte einen kleineren Schild aufweist, auf dem aus einem Hügel, dem Sinnbild des Bramberges bzw. der auf der Höhe zwischen Grenzbach und Osterbek gelegenen seit Urzeiten besiedelten Geestlandschaft, drei mit Blüten und Knospen bedeckte Ginsterpflanzen aufschießen.“ (Akte 423-3/3, III 00-2, Staatsarchiv Hamburg – Unterlagen im Stadtteilarchiv Bramfeld einzusehen.) aus „725 Jahre Bramfeld“, s. Publikationen.